Das Jahr 2023 ist das große Cannabis-Jahr.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Es ist zu erwarten, dass die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken mit einem erhöhten dauerhaften Bedarf an Prävention, Beratung, Betreuung und Behandlung einhergehen wird.
Die gelegentliche Einnahme von Cannabis dagegen schließt die Fahreignung nicht aus, wenn eine Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen erfolgt sowie keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.
Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.
Wir haben uns im Rahmen des Koalitionsvertrages der Ampel-Parteien darauf verständigt, dass wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einführen wollen. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.