
Künftig müssen zudem auch Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Kopffüßer und Zehnfußkrebse betäuben oder töten, über entsprechende Sachkunde verfügen und diese auch nachweisen können
Künftig müssen zudem auch Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Kopffüßer und Zehnfußkrebse betäuben oder töten, über entsprechende Sachkunde verfügen und diese auch nachweisen können
Leider ist uns keine Möglichkeit bekannt. Wir würden Ihnen empfehlen, das zuständige Landesministerium anzuschreiben.
Tiere sind Mitgeschöpfe und keine Sachgegenstände.
Wenn wir mehr Tierwohl wollen, brauchen wir auch ein Tierwohl-Kennzeichengesetz, das die Tierhaltungsstandards anhebt und gleichzeitig mit einem flankierenden Finanzierungskonzept landwirtschlichen Betrieben die Perspektive gibt, diese Standards umzusetzen und selbst weiter zu entwickeln
Das, was Sie beschreiben, ist leider ein Auswuchs der unter den Bedingungen unserer profitorientierten Wirtschaftsweise gängigen Praxis.