(...) In Ihrer E-Mail sprechen sie sich gegen eine angebliche Anweisung des Ältestenrats des Deutschen Bundestages aus, wonach der Bundestagspräsident künftig nur noch nach Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden Redner benennen dürfe. Nach der öffentlichen Berichterstattung zu diesem Thema habe ich Verständnis für Ihre Besorgnis. Es war jedoch keineswegs beabsichtigt, Rechte der Abgeordneten oder des Bundestagspräsidenten einzuschränken. (...)
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(...) Bezüglich Ihrer Frage, ob auch ich ein Abweichler bin, möchte ich festhalten, dass ich in den 25 Jahren, in denen ich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag tätig war, stets die Interessen meines Wahlkreises vertreten habe. Dazu gehört auch, dass man manchmal anderer Meinung ist, als andere Kollegen. (...)
(...) Die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses über eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) sind zurückgezogen und es wird weiterhin nach der unveränderten Geschäftsordnung verfahren. Es ging bei der Neuregelung in erster Linie darum, eine Verfahrensregelung zu schaffen, die sowohl die Funktionsfähigkeit des Parlaments als auch das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten sicherstellt. Das Rederecht der Abgeordneten sollte auf keinen Fall beschnitten werden. (...)
(...) Ihre Anfrage hätte mich auch etwas in Verlegenheit gebracht, da ich den Text des Änderungsentwurfs zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) zur Zeit selbst nicht kenne; er liegt schlicht noch nicht vor. Das Ganze ist bislang nur im (dafür federführend zuständigen) Geschäftsordnungsausschuss beraten worden. (...)
(...) Ich halte es für richtig, dass die Debatte über ein Rederecht für Abgeordnete, die nicht die Mehrheitsmeinung ihrer Fraktion vertreten, in der Sache geführt wird, denn es gibt diesbezüglich keine Regelung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Das bedeutet, dass es umgekehrt gegenwärtig auch kein Recht für abweichende Redner gibt, im Bundestag zu sprechen. (...)
(...) Anders stellt sich die Frage, wenn ein Abgeordneter seinen Redewunsch anmeldet, den die Fraktion nicht als Redner benannt hat. Hier ist es meiner Einschätzung nach ausreichend, wenn der Bundestagspräsident von sich aus verantwortungsvoll agiert und auch die Fraktionsführungen bei seiner Entscheidung, zusätzliche Redner zuzulassen, informiert bzw. (...)