Die Anspruchsberechtigung hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich haben Bürger:innen dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht die Wohnkosten decken kann.
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Antwort 24.10.2022 von Dirk Wiese SPD
Antwort 21.10.2022 von Thorsten Frei CDU
Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind
Antwort 21.10.2022 von André Hahn Die Linke
Zwar hat die Regierung mittlerweile nachgebessert, aber die beschlossenen Maßnahmen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug, denn es handelt sich bislang lediglich um eine punktuelle Entlastung
Antwort 31.10.2022 von Udo Schiefner SPD
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten war für viele Menschen eine schnelle Entlastung wichtig.
Antwort 19.10.2022 von Lars Castellucci SPD
wir haben auch die anderen Energieträger im Blick, die ebenfalls teurer geworden sind, und arbeiten derzeit an Lösungen.
Antwort 10.10.2022 von Thorsten Frei CDU
entscheidend ist, um in den Genuss der Energiepreispauschale (EPP) zu kommen, dass Sie ein aktives Einkommen im Sinne der §§ 13, 15, 18 oder 19 EStG haben.