Frage von Andreas R. • 03.08.2024

Antwort von Joe Weingarten SPD • 03.08.2024
Nein.
Nein.
Wehrdienst im Ausland oder der Eintritt in die entsprechenden Streitkräfte als Berufssoldat:in führt jedoch nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn der Eintritt vorab vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt wird.
Ich habe keinen Wehrdienst abgeleistet.
Für mich macht es keinen Sinn, Menschen zum Dienst an der Waffe zu zwingen. Weder in Deutschland noch in der Ukraine noch weltweit.