Die Neuregelung des automatischen Erwerbs bezieht sich nur auf Kinder, bei denen die Eltern bei der Geburt die entsprechende Voraufenthaltszeit (also bisher 8, bald 5 Jahre) erfüllt hatten
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 11.07.2023 von Hakan Demir SPD
Wenn es nach russischem und ukrainischen Recht möglich ist, die drei Staatsangehörigkeiten zu führen, wird dies möglich sein
Antwort 12.07.2023 von Hakan Demir SPD
Damit sie nicht wieder komplett "von vorne" beginnen müssen, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrer zuständigen Behörde zu suchen und Ihren Fall gegebenenfalls zurückzustellen
Antwort 07.07.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Antwort 07.07.2023 von Hakan Demir SPD
Sie können Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht abgeben und staatenlos sein
Antwort 07.07.2023 von Hakan Demir SPD
Die Länder- und Verbändebeteiligung ist bereits beendet und das Bundesinnenministerium arbeitet die Stellungnahmen ein