Antwort 08.10.2025 von Claudia Moll SPD
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl liegt nicht im Ermessen einzelner Abgeordneter, sondern folgt einem klar geregelten, rechtsstaatlichen Verfahren.
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl liegt nicht im Ermessen einzelner Abgeordneter, sondern folgt einem klar geregelten, rechtsstaatlichen Verfahren.
Bei der Bundestagswahl ist das Verfahren deutlich komplexer: Es umfasst viel mehr Wahlbezirke, und mehrere Ebenen wie die Bundeswahlleiterin und die Wahlprüfungsausschüsse sind beteiligt.
Die Einsprüche werden rechtsstaatlich geprüft, eine Neuauszählung hat Priorität.