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  Als Landtagsabgeordnete habe ich bei Neuauszählungen auf Bundesebene allerdings weder eine Zuständigkeit noch ein Stimmrecht. Das liegt allein beim Bundestag, dem Wahlprüfungsausschuss und dem Bundeswahlleiter.
Der Wahlprüfungsausschuss prüft derzeit die eingegangenen Einsprüche und da dieser Prozess komplex ist, kann er längere Zeit in Anspruch nehmen
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung fällt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens