Frage von Peer R. • 17.01.2025

Antwort von Johann Saathoff SPD • 22.01.2025
„Für erledigt erklärt“ bedeutet, dass das Gesetzgebungsverfahren im 21. Deutschen Bundestag nicht einfach fortgesetzt wird.
„Für erledigt erklärt“ bedeutet, dass das Gesetzgebungsverfahren im 21. Deutschen Bundestag nicht einfach fortgesetzt wird.
Insgesamt 63-mal stand ich am Rednerpult.
Ich bin mir bewusst, dass so ein Vorschlag innerhalb der Bundestagsverwaltung für Verunsicherung sorgt. Daher möchte ich diesen gern einordnen.
An Sitzungstagen des Deutschen Bundestages besteht für Abgeordnete grundsätzlich eine Präsenzpflicht.
Gleichzeitig unterliegen Mitglieder der Bundesregierung auf der Regierungsbank – anders als Abgeordnete im Plenum – nicht dem formellen Ordnungsrecht des Deutschen Bundestages.
Und auch ich erwarte von den Abgeordneten im Sinne unserer Demokratie und des Ansehens des Deutschen Bundestages, dass sie keine Falschinformationen verbreiten.