Bei der Reform des Arbeitszeitgesetzes müssen besondere Situationen, wie der Einsatz im medizinischen Notdienst, so geregelt werden, dass der Betrieb der Tierkliniken nicht gefährdet wird. Allerdings müssen auch die Arbeitsrechte der angestellten Tierärzte beachtet werden.
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Wir setzen uns für gute veterinärmedizinische Versorgung ein, ohne dabei Arbeitsstandards außer Kraft zu setzen.
In Ihrer Frage habe ich mich mit meiner Fraktionskollegin Franziska Kersten besprochen und möchte Ihnen gern folgende Antwort in ihrem Namen übermitteln:
Das Arbeitszeitgesetz steht einer Notdienstversorgung nicht im Wege. Es bietet bereits Möglichkeiten, den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Mindestmaßes an Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gestalten.
Die Abnahme an Tierkliniken und Tierarztpraxen erfüllt auch uns mit Sorge – ebenso wie die Verbände und Kammern. Das Gute ist, erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt bzw. beschlossen.
Wir haben uns dazu mit der SPD-Bundestagfraktion in Verbindung gesetzt, die sich mit diesem Thema intensiv auseinandersetzt.