Antwort 05.06.2019 von Ines Strehlau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sicherlich ist mit einer Berufskammer eine Pflichtmitgliedschaft verbunden. Das ist bei der Ärztekammer und der Apothekerkammer ebenso der Fall.
Sicherlich ist mit einer Berufskammer eine Pflichtmitgliedschaft verbunden. Das ist bei der Ärztekammer und der Apothekerkammer ebenso der Fall.
(...) Die Berufsgruppe der Pflegefachkräfte ist die größte Gruppe im Gesundheitssystem. Und nun statten wir die größte Berufsgruppe, ohne die in der Gesundheitsversorgung nichts geht, mit den Rechten der Selbstbestimmung aus, so wie es bei den anderen selbstverständlich ist, und überlassen sie nicht weiter der Fremdbestimmung. Auch die meisten Ärzte sind Angestellte, das Argument zählt also nicht bei einer Kammer. (...)