Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Christian Lindner
Antwort 18.07.2012 von Christian Lindner FDP

(...) Und zu Ihrer zweiten Frage: So ist Koalitionsarbeit. Es gibt nur gemeinsame Anträge, die das Ergebnis interner Verhandlungen darstellen. (...)

Portrait von Krista Sager
Antwort 03.09.2012 von Krista Sager BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Dass der Bundestag zum Teil mit nur wenigen Anwesenden im Plenum Abstimmungen vornimmt, ist ebenfalls durchaus nicht unüblich. Zwar ist der Bundestag laut Geschäftsordnung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Aber diese Regelung führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit von Beschlüssen, die mit einer geringeren Anzahl an mitwirkenden Abgeordneten zustande gekommen sind. (...)

Portrait von Franz Schindler
Antwort 13.07.2012 von Franz Schindler SPD

(...) Zuletzt darf ich darauf hinweisen, dass das Petitionsrecht nicht nur ein Grundrecht der Bürger sondern auch ein Recht des Parlamentes ist, sich mit einzelnen Anliegen zu befassen. Dieses Recht haben sich die Parlamente in der Frühzeit der demokratischen Entwicklung erkämpfen müssen. (...)

Portrait von Rüdiger Kruse
Antwort 03.08.2012 von Rüdiger Kruse CDU

(...) Finden sich dann bei der Zählung nicht ausreichende Abgeordnete ein, dann hebt der Sitzungsleiter (der Bundestagspräsident oder einer seiner Stellvertreter) die Sitzung auf. In der Praxis wird die Beschlussfähigkeit hin und wieder angezweifelt, dann müssen alle Abgeordneten ihre oben beschriebenen Beschäftigungen abbrechen und unverzüglich im Plenum erscheinen, um an der Zählung teilzunehmen. Im regulären Parlamentsbetrieb arbeitet der Bundestag jedoch mit einem eher klein besetzen Plenum, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. (...)

Portrait von Burkhardt Müller-Sönksen
Antwort 13.08.2012 von Burkhardt Müller-Sönksen FDP

(...) Vor dieser Änderung war das Meldewesen Teil der so genannten Rahmengesetzgebung, bei der der Bund für die Länder Richtlinien erlässt, die jedoch nur einen Rahmen darstellen, den die Ländern mit eigenen Gesetzen ausfüllen mussten. Aus diesem Grund gab es bis bisher nur das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die darauf basierenden Landesgesetze der sechzehn Bundesländer. Die Melderegisterauskunft an Private gab es auch bereits nach der alten Rechtslage im MRRG und war im § 21 geregelt. (...)

Portrait von Norbert Geis
Antwort 10.07.2012 von Norbert Geis CSU

(...) Wie gesagt, wurde hier eine Chance verpasst den Datenschutz noch weitgehender zu stärken. Insgesamt stellt das neue Bundesmeldegesetz aber bereits eine Verbesserung zum Status Quo dar. (...)