(...) Es geht also nicht um Inkasso, sondern um Werbung. Natürlich muss es dabei die Möglichkeit geben, unerwünschte Werbung zu verhindern. Entscheidend ist, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Hauptsache bereits umfassend geregelt ist im geltenden Bundesdatenschutzgesetzes, woran in keiner Weise gerüttelt wird. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Dies ist nicht der Fall. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung gibt Wahrnehmungmit dem neuen Bundesmeldegesetz erstmalig ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Werbung. Insofern steht das neue Bundesmeldegesetz, egal in welcher Fassung, im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz. (...)
(...) Im Übrigen verwahre ich mich gegen die sinngemäße Unterstellung, ich hätte hier illegitime Interessen im Sinn gehabt. Ich habe mich an den Regeln des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes und des geltenden Melderechts der Länder orientiert. Schließlich war es – infolge der Föderalismuskommission II - der gesetzgeberische Auftrag, das bislang durch Länderrecht gestaltete Verfahren in ein Bundesgesetz zu überführen und dazu Regelungen zu finden, die mit dem Bundesdatenschutzgesetz konsistent sind. (...)
(...) ich empfehle Ihnen, sich bei einem Rechtsberater Ihres Vertrauens informieren zu lassen über die Sächsischen landesrechtlichen Bestimmungen zum Melderecht sowie die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Bezug auf die Adressnutzung zu Werbezwecken. (...)