Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Sie können jetzt bereits einen Antrag auf Einbürgerung in Ägypten stellen.
Sie können jetzt bereits einen Antrag auf Einbürgerung in Chile stellen.
Erst ab Inkrafttreten erhalten Kinder ausländischer Eltern automatisch ab Geburt den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt.
Beantragen können Sie die weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt - Sie dürfen diese nur noch nicht annehmen bevor die Reform in Kraft getreten ist, sonst verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.