
Beantragen können Sie die weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt - Sie dürfen diese nur noch nicht annehmen bevor die Reform in Kraft getreten ist, sonst verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Beantragen können Sie die weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt - Sie dürfen diese nur noch nicht annehmen bevor die Reform in Kraft getreten ist, sonst verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Abschaffung der Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung wurde tatsächlich Ende Januar mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch den Bundestag beschlossen. Seitdem ermöglicht das deutsche Recht grundsätzlich die Mehrstaatigkeit.
Beantragen können Sie eine weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt. Denn Einbürgerungsprozesse dauern oft ja mehrere Monate.
Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.
Die Informationen, welche Dokumente Sie benötigen, entnehmen Sie bitte der Internetseite Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde.
Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.