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Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Beantragen können Sie die weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt - Sie dürfen diese nur noch nicht annehmen bevor die Reform in Kraft getreten ist, sonst verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Frage von Elisa W. • 22.01.2024
Beibehaltungsantrag - doppelte Staatsangehörigkeit
Portrait von Filiz Polat
Antwort 28.02.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Abschaffung der Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung wurde tatsächlich Ende Januar mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch den Bundestag beschlossen. Seitdem ermöglicht das deutsche Recht grundsätzlich die Mehrstaatigkeit.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Beantragen können Sie eine weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt. Denn Einbürgerungsprozesse dauern oft ja mehrere Monate.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Die Informationen, welche Dokumente Sie benötigen, entnehmen Sie bitte der Internetseite Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.