
Das Offenbarungsverbot wird nun auch weiter ausgeweitet auf enge Familienangehörige (Ehepartner:innen, Verwandte in grader Linie, anderer Elternteil des Kindes) für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.
Das Offenbarungsverbot wird nun auch weiter ausgeweitet auf enge Familienangehörige (Ehepartner:innen, Verwandte in grader Linie, anderer Elternteil des Kindes) für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.
Ich hoffe, dass wir im weiteren Verfahren der Fokus auch auf trans*Eltern gerichtet wird. Für mich ist klar: trans* Elternteile und ihre Kinder dürfen nicht länger diskriminiert werden.
Die Anerkennung der Elternschaft von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen soll durch die geplante Abstammungsrechtsreform geregelt werden und fällt nicht in den Geltungsbereich des Selbstbestimmungsgesetzes. Diese Reform wird derzeit vorbereitet und ist ebenfalls für diese Legislaturperiode geplant.
Mehrere Paragraphen wurden neugefasst und klarifiziert, um eine eventuelle Aberkennung einer Elternschaft bei Geschlechtsänderung klar auszuschließen.
Das Bundesjustizministerium hat in der vergangenen Woche seine Eckpunkte für eine Reform des Abstammungsrechts vorgestellt. Mehr Infos und die Eckpunkte finden Sie unter folgenden Link:
Die im Gesetz vorgesehene Wartezeit ist leider einer der Punkte, welche wir in der politischen Verhandlung über das Selbstbestimmungsgesetz als Kompromiss eingehen mussten