
Der aktuelle §9 ist ein Kompromiss, da es wichtig war, dass Gesetz endlich durch den Bundestag zu bringen.
Der aktuelle §9 ist ein Kompromiss, da es wichtig war, dass Gesetz endlich durch den Bundestag zu bringen.
Ich werde mich auch weiterhin für die Rechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen einsetzen und dafür kämpfen, dass ihre Belange angemessen berücksichtigt werden.
Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren.
Wir haben im Selbstbestimmungsgesetz eine Regelung gefunden, die es Minderjährigen ermöglicht, auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern, ihren Geschlechtseintrag zu ändern
Das Offenbarungsverbot hat innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses einige Korrekturen erfahren.
Das Offenbarungsverbot wird nun auch weiter ausgeweitet auf enge Familienangehörige (Ehepartner:innen, Verwandte in grader Linie, anderer Elternteil des Kindes) für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.