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Wenn es sich bei den Straßenausbaubeiträgen um eine Enteignung handeln würde, wäre sie nach dem Grundgesetz entschädigungspflichtig.

Wir wollen den Kommunen Wahlfreiheit lassen und sprechen uns daher gegen eine generelle Abschaffung der Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus

Diese Entscheidungsfreiheit der einzelnen Kommunen halte ich auch nach wie vor für sinnvoll, sie wurde mit der Reform des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) weiter gestärkt.

(...) diese Frage kann ich Ihnen so pauschal nicht beantworten, ohne die Hintergründe für ihren konkreten Fall zu kennen.

Ich stimme Ihnen also ausdrücklich zu, dass die beiden Behörden dringend gestärkt werden müssen, um Ihre wichtigen Aufgaben effektiv umsetzen zu können.