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Menschen ohne Aufenthaltstitel, die sich also illegal im Land aufhalten, haben sich bereits etwas zu Schulden kommen lassen: sie befinden sich illegal im Land.
Rückführungen müssen human erfolgen. Bei Straftätern setzen wir rasche und konsequente Abschiebungen, wenn eine freiwillige Ausreise verweigert wird.
Wir möchten Menschen abschieben, die sich illegal in Deutschland aufhalten und/oder straffällig sind. Ihre zweite Frage ist etwas unklar. Die Regelung für Menschen mit deutschen Kindern unterscheidet sich stark von jener für Asylsuchende.
Die rechts- und verfassungskonforme inhaltliche Ausgestaltung dessen im Einzelnen muss dann im Rahnen entsprechenden Verwaltungshandelns bzw. evtl. eines ergänzenden Gesetzes erfolgen.
Nein, natürlich nicht, da Sie sich nicht illegal in Deutschland aufhalten.