Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.
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Sonst wird das Gesetz ja auch medial immer aktuell begleitet. Auf meinen Social Media Kanälen informiere ich auch über weitere Entwicklungen.
Ich bitte Sie noch um etwas Geduld, aber dieses wichtige Gesetz, für das die SPD seit langem eingetreten ist, steht kurz vor dem Abschluss.
Wie schnell ein Einbürgerungsprozess dauert, hängt immer von der zuständigen Behörde ab. In Großstädten dauert es oft länger, da sich dort viel mehr Menschen einbürgern lassen als bspw. in ländlichen Gebieten. Hinzu spielt auch eine Rolle wie die Einbürgerungsbehörden personell ausgestattet sind.
Aktuell ist es so, dass sowohl bei der Ermessenseinbürgerung als auch bei der Anspruchseinbürgerung Ausnahmen möglich sein können
Wir arbeiten als Koalition weiterhin gut zusammen, ich sehe derzeit keine Anzeichen, dass die Koalition vorzeitig beendet wird.