
  Antwort ausstehend von Markus Söder   CSU


(...) Bis zum Inkrafttreten des genannten Gesetzes sah § 56 des Infektionsschutzgesetzes ausschließlich Entschädigungen für eine direkt betroffene, selbst erwerbstätige Person vor. (...)

(...) Die von Ihnen kritisierte Regelung stellt eine Entschädigung für Eltern in einem sehr spezifischen Fall dar, nämlich wenn sie durch den Ausfall der Kinderbetreuung (Kita, Hort, Tagesmütter) automatisch ihren normalen Arbeitsverdienst verlieren. (...)



(...) Notbetreuung in den Kitas auszuweiten (...)