Antwort 06.09.2022 von Tobias Winkler CSU
Sehr geehrte Frau M.,
Sehr geehrte Frau M.,
3G sollte erst ab einem gewissen Schwellwert greifen, nicht sofort. Prinzipiell halte ich 3G jedoch für eine sinnvolle Regelung.
Der Fortschritt beim Impfen und die Veränderung der Pandemie machen es möglich, dass die Regierung ihre Sonderbefugnisse bereits jetzt an den Deutschen Bundestag zurückgeben kann.
Jeder, der noch ganz bei Trost ist, wird dieser Änderung nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de