Mir persönlich ist wichtig, dass wir als Gesetzgeber unserer Verantwortung gegenüber den Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden gerecht werden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50, über sechs Monate alten Rindern erlaubt.
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mit der Verbesserung des Tierschutzgesetzes sind auch verbesserte Haltungsbedingungen für Nutztiere im landwirtschaftlichen Bereich vorgesehen.
Unser Ziel ist es, ein Gesetz zu verabschieden, das den Tierschutz in Deutschland verbessert, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden
Die Novelle ist eine umfangreiche Reform des Tierschutzrechts in Deutschland. Tiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht mehr in der Zucht verwendet werden.
Nach unserem Verständnis gibt es in Tierwohlfragen großen Nachholbedarf in Deutschland, zeigt sich doch im Umgang mit Nutztieren beispielhaft, wie empathisch und wertschätzend die Gesellschaft mit Schwächeren umgeht. Dies gilt insbesondere für die von Ihnen angesprochenen Tiertranspüorte von und nach Hochrisikostaaten und ich teile Ihre Empörung darüber.