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Der weitverbreitete Rassismus und die Verfassungsfeindlichkeit weiter Teile der AfD ist nicht erst sichtbar seit der nun vorliegenden Einstufung auch des sächsischen AfD-Landesverbandes durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem.

Die Anhaltspunkte für eine notwendige Verfassungsfeindlichkeit sind nicht so einfach zu greifen, weil die AfD anders als die NPD keine verfassungsfeindlichen Ziele in das eigene Wahlprogramm aufgenommen hat

Es sind jetzt alle Bürginnen und Bürger aufgerufen, sich für unsere Demokratie einzusetzen und gegen den Rechtsruck in unserem Land laut zu werden. Auch eine Prüfung eines Verbotsverfahrens halte ich für denkbar. Wer zu spät handelt, kann die Folgen in der KZ-Gedenkstätte Dachau sehen.

Ein Verbotsantrag muss gut vorbereitet sein und in der Prognose eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit aufweisen. Wenn dies der Fall sein sollte, werde ich mich dafür einsetzen, dass der Bundestag ein Verbotsverfahren der AfD beim Bundesverfassungsgericht einleitet.

Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteienverbot in Deutschland sind allerdings sehr hoch.