Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 19.12.2022

da sie, so verstehe ich Ihre Frage, in 2022 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen bzw. stehen, sind Sie für die Energiepreispauschale anspruchsberechtigt.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 19.12.2022

Weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Grundfreibetrages der Einkommenssteuer und die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag stellen eine breite Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar. 

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 19.12.2022

Wir können leider nicht jedem Einzelfall gerecht werden, aber mit den Preisbremsen schaffen wir für einen großen Teil der Bevölkerung Sicherheit und Entlastung.

Portrait von Katharina Dröge
Antwort von Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 17.01.2023

Bitte wenden Sie sich mit einer entsprechen Frage an eine Informationsstelle in ihrem Bundesland.

Ska Keller, Bild: Dominik Butzmann
Antwort von Ska Keller
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 13.03.2023

Nach unserem Kenntnisstand ist die Härtefallregelung für Heizöl und Pellets zwar beschlossen, aber die Umsetzung hakt noch.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 14.12.2022

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben

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