
da sie, so verstehe ich Ihre Frage, in 2022 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen bzw. stehen, sind Sie für die Energiepreispauschale anspruchsberechtigt.
da sie, so verstehe ich Ihre Frage, in 2022 in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen bzw. stehen, sind Sie für die Energiepreispauschale anspruchsberechtigt.
Weitere Maßnahmen wie die Erhöhung des Grundfreibetrages der Einkommenssteuer und die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag stellen eine breite Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar.
Wir können leider nicht jedem Einzelfall gerecht werden, aber mit den Preisbremsen schaffen wir für einen großen Teil der Bevölkerung Sicherheit und Entlastung.
Bitte wenden Sie sich mit einer entsprechen Frage an eine Informationsstelle in ihrem Bundesland.
Nach unserem Kenntnisstand ist die Härtefallregelung für Heizöl und Pellets zwar beschlossen, aber die Umsetzung hakt noch.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben grundsätzlich nur erwerbstätige Personen, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielt haben