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Bund und Länder werden ihre Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen (insbesondere aus der Ukraine und den acht zugangsstärksten Asylherkunftsländern) in den Arbeitsmarkt weiter intensivieren
Am 13. Juni haben die Innenminister der Europäischen Union signalisiert, dass sie dem Kommissionsvorschlag zur Verlängerung des Schutzstatus der ukrainischen Geflüchteten bis zum 04. März 2026 zustimmen wollen.
Solange der also Krieg andauert, werden Ukrainerinnen und Ukrainer hier rechtmäßig bleiben können - und dann können sie auch arbeiten, in Ausbildung gehen, studieren, aber wenn nötig auch Sozialleistungen und Unterstützung in Anspruch nehmen.
Die Westbalkanregelung soll einen privilegierten Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren. Für die Einreise nach Deutschland wird ein verbindliches Arbeitsplatzangebot eines Arbeitgebers in Deutschland und ein nationales Visum benötigt.
Die Massenzustromrichtlinie wird bis 2026 verlängert. Die Ausdehnung der Westbalkan-Regelung für die Ukraine ist ein bedenkenswerter Weg.