
Wir kooperieren mit der Verwaltung des Bundestags und wirken mit ihr mit, u. A. indem wir uns verpflichten, jede Änderung sofort mitzuteilen.
Wir kooperieren mit der Verwaltung des Bundestags und wirken mit ihr mit, u. A. indem wir uns verpflichten, jede Änderung sofort mitzuteilen.
. Aus diesem Grund habe ich meine Einkünfte offengelegt. Diese können Sie auf meiner Homepage unter www.kayakinkel.de in der Rubrik „Gläserne Abgeordnete“ einsehen
Bundesministern ist die Ausübung von Nebentätigkeiten nicht gestattet
Eine vollständige Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften und Lobbytätigkeiten ist wichtig, eine Verrechnung sinnvoll.
Die von Ihnen zitierte Antwort vom 8. September 2021 ist korrekt, da ich für die Wahrnehmung der Aufgaben als "geborenes Mitglied" im Kuratorium der RAG-Stiftung keinerlei Nebeneinkünfte erhalte.
Es ist nicht so einfach Wirkung und Verursacher gerichtsfest zu dokumentieren.