
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren
Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.
Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.
Sonst wird das Gesetz ja auch medial immer aktuell begleitet. Auf meinen Social Media Kanälen informiere ich auch über weitere Entwicklungen.
Ich bitte Sie noch um etwas Geduld, aber dieses wichtige Gesetz, für das die SPD seit langem eingetreten ist, steht kurz vor dem Abschluss.