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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.04.2024

Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.

Portrait von Tessa Ganserer
Antwort von Tessa Ganserer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 08.07.2024

Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.

Lenders
Antwort von Jürgen Lenders
FDP
• 23.01.2024

Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.01.2024

Sonst wird das Gesetz ja auch medial immer aktuell begleitet. Auf meinen Social Media Kanälen informiere ich auch über weitere Entwicklungen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 05.01.2024

Ich bitte Sie noch um etwas Geduld, aber dieses wichtige Gesetz, für das die SPD seit langem eingetreten ist, steht kurz vor dem Abschluss. 

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 05.01.2024

Wie schnell ein Einbürgerungsprozess dauert, hängt immer von der zuständigen Behörde ab. In Großstädten dauert es oft länger, da sich dort viel mehr Menschen einbürgern lassen als bspw. in ländlichen Gebieten. Hinzu spielt auch eine Rolle wie die Einbürgerungsbehörden personell ausgestattet sind.

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