Anträge auf ein Verbotsverfahren von Parteien sollten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam gestellt werden. Hierbei darf nicht weniger entschlossen und gemeinschaftlich gehandelt werden als beim NPD-Verbotsverfahren. Aus den genannten Gründen unterstütze ich den von Ihnen angesprochenen Antrag des Kollegen Wanderwitz (MdB) aktuell nicht
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Antwort 13.01.2025 von Daniel Rinkert SPD
Antwort 13.01.2025 von Carmen Wegge SPD
Ich gehöre zusammen mit den Abgeordneten Marco Wanderwitz, Dr. Till Steffen, Martina Renner und Stefan Seidler zu den Hauptinitiator*innen eines Antrags auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes
Antwort ausstehend von Axel Müller CDU
Antwort 13.01.2025 von Ansgar Heveling CDU
Sehr geehrte Frau Y.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 12. Januar 2025.
Antwort 03.02.2025 von Sonja Eichwede SPD
Ich teile Ihre Sorgen und beobachte eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD.
Antwort 14.01.2025 von Carsten Müller CDU
Ein Parteiverbotsverfahren sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt kritisch und plädiere daher aktuell weiterhin für die politische Auseinandersetzung.