Antwort 15.06.2023 von Volker Wissing parteilos
Letztlich geben Sie sich doch die Antwort schon selbst, oder? ;)
Letztlich geben Sie sich doch die Antwort schon selbst, oder? ;)
sobald das Cannabis-Kontrollgesetz des Bundes im Bundesrat vorliegt, wird es innerhalb der Landesregierung ergebnisoffen geprüft, wie im NRW-Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart.
Ich würde Sie bitten, sich an die Monopolkommission, beziehungsweise das Bundeskartellamt zu wenden.
Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte. Das Verkehrsrecht wird nicht auf Umwegen den dann legalen Konsum konterkarieren.