Antwort 18.07.2024 von Thomas Domres Die Linke
Fakt ist, dass eine Aufarbeitung und Bewertung der damals getroffenen Maßnahmen geben muss und dass Schlussfolgerungen für mögliche künftige Pandemien gezogen werden müssen.
Fakt ist, dass eine Aufarbeitung und Bewertung der damals getroffenen Maßnahmen geben muss und dass Schlussfolgerungen für mögliche künftige Pandemien gezogen werden müssen.
Für diese Legislaturperiode habe ich mich entschieden, dies nicht mehr fortzuführen.
Der Bundestag regelt seine Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie auf Grundlage von Art. 40 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz eigenverantwortlich.
Bezüglich einer Prämie für das Pflegepersonal möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir als Union in der Sitzung des Hauptausschusses bereits einen eigenen Änderungsantrag zum Pflegebonus gestellt haben, um das Gesetzt entsprechend zu verändern.