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das Gesetz wird im September oder Oktober in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Debatte findet öffentlich statt und wird in der Regel bei Phoenix übertragen und ist dann jederzeit unter bundestag.de abrufbar.
Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Eine weitergehende Lockerung und Legalisierung lehne ich im Hinblick auf die bisher vorliegenden, wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken (z.B. Schizophrenie, Depression oder Angststörungen als Folge des Konsums) und die Spätfolgen (z.B. auf ungeborene Kinder sowie das Erkranken an bestimmten Krebsformen) ab.