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Angesichts der Konfliktsituation der Schwangeren halte ich den Ansatz „Beratung statt Strafe“ im ersten Trimenon für klug und respektvoll gegenüber der Selbstbestimmung der Frau und vermutlich sogar wirksamer für den Schutz des Ungeborenen.

Zum § 218 gibt es mittlerweile einen interfraktionellen Gesetzentwurf, den ich mit unterzeichnet habe und ich hoffe, dass er im Bundestag eine Mehrheit bekommt.

Wir haben als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Initiative ergriffen und einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes ins Parlament eingebracht.

Die bislang geltende Regelung war vor dem Hintergrund der Güterabwägung Schutz des ungeborenen Lebens und Selbstbestimmungsrecht der Frau angemessen.

Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine rechtlich sehr anspruchsvolle, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible Frage