Ich habe den Gruppenantrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen mitunterzeichnet. Denn Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Der Neuregelung zur Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen, wie Sie derzeit als Entwurf vorliegt, kann ich in Teilen folgen. Ich sehe jedoch aufgrund meiner christlichen Einstellung zur Schöpfung und zum Leben einige Inhalte im Entwurf eher kritisch. Wichtig hier ist mir insbesondere, dass der Würdeschutz für das ungeborene Leben ausreichend beachtet wird.
Angesichts der Konfliktsituation der Schwangeren halte ich den Ansatz „Beratung statt Strafe“ im ersten Trimenon für klug und respektvoll gegenüber der Selbstbestimmung der Frau und vermutlich sogar wirksamer für den Schutz des Ungeborenen.
Zum § 218 gibt es mittlerweile einen interfraktionellen Gesetzentwurf, den ich mit unterzeichnet habe und ich hoffe, dass er im Bundestag eine Mehrheit bekommt.