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  die Herkunft / Nationalität der Eltern spielt hinsichtlich des Kinderbegrüßungsgeldes keine Rolle. Anspruchsberechtigt sollen Eltern sein, die in Deutschland aufgrund selbstständiger oder nicht-selbstständiger Tätigkeit einkommenssteuerpflichtig sind.
Bei den Kinderkrankentagen konnten wir Verbesserungen erzielen.
Danke für Ihre Frage, eine unserer Initiativen im Deutschen Bundestag können Sie hier sehen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-familiensplitting-834894
Da es hier um die Zeit nach der Geburt geht, ist die Anspruchnahme auch nur zu diesem Zeitpunkt (Geburt) möglich. Elternzeit kann aber jetzt genutzt werden.