Antwort 05.11.2021 von Mathias Wagner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vielen Dank für Ihre Fragen zum Einsatz von Funkwasserzählern und den damit verbundenen Anliegen zum Datenschutz.
vielen Dank für Ihre Fragen zum Einsatz von Funkwasserzählern und den damit verbundenen Anliegen zum Datenschutz.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung von Funkwasserzählern datenschutzrechtlich zulässig.


