
 Antwort 01.11.2024 von Marco Buschmann   FDP
Sein Zweck ist es demnach, die Qualität der Rechtsdurchsetzung zu sichern und die Gerichte zu entlasten. Letztlich verfolgt der Anwaltszwang somit auch die Wahrung eines im Kern öffentlichen Interesses.

Sein Zweck ist es demnach, die Qualität der Rechtsdurchsetzung zu sichern und die Gerichte zu entlasten. Letztlich verfolgt der Anwaltszwang somit auch die Wahrung eines im Kern öffentlichen Interesses.

Die Weisungsgebundenheit wird im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt


Die geplanten Maßnahmen, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen, sind bereits seit November 2024 nicht mehr aktuell

