Antwort 09.09.2024 von Tanja Machalet SPD
Intention des Gesetzentwurfs ist, die Steuerbefreiung rechtssicher zu erhalten. Eine Einschränkung ist nicht beabsichtigt.
Intention des Gesetzentwurfs ist, die Steuerbefreiung rechtssicher zu erhalten. Eine Einschränkung ist nicht beabsichtigt.
Als CDU-Landtagsfraktion ist uns die Problematik und Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen und Musikschullehrkräfte sehr wohl bekannt
Gerne kann ich Ihnen mitteilen, dass uns als CDU-Landtagsfraktion die Problematik der Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen bekannt ist.
ich teile Ihre Befürchtungen und setze mich gerne dafür ein, dass die geplanten Änderungen nicht umgesetzt werden.