Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 17.01.2025

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, ihr kann widersprochen werden.

Portrait von Matthias Mieves
Antwort von Matthias Mieves
SPD
• 16.12.2024

Der öffentliche Gesundheitsdienst, die Selbstverwaltung, die öffentliche und kommerzielle Forschung erhalten so ein besseres Bild von der Gesundheit und Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Foto lächelnd mit rotem Hintergrund
Antwort von Nadine Heselhaus
SPD
• 18.12.2024

Die elektronische Patientenakte (ePA) unterscheidet sich hierin nicht von einer analogen Patientenakte, wie sie bereits heute millionenfach in Krankenhäusern und Arztpraxen im Einklang mit der DSGVO zu Dokumentationszwecken geführt wird.

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 16.12.2024

Die elektronische Patientenakte wird automatisch angelegt, bleibt aber freiwillig. Versicherte können Widerspruch einlegen und den Zugriff auf Daten verweigern.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort von Sven Lehmann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 18.12.2024

Das Fehlen von gesundheitlichen Informationen kann darüber hinaus jedoch zu negativen Konsequenzen für weiterführende Behandlungen führen.

Portrait von Jan-Philipp Beck
Antwort von Jan-Philipp Beck
SPD
• 04.12.2024

Ihre Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes kann ich grundsätzlich nachvollziehen und erachte diesen Aspekt im Hinblick auf die ePA auch als besonders wichtig. Nichtsdestotrotz sehe ich jedoch auch die weiteren Vorteile, wie zum Beispiel insbesondere ein schneller und transparenter Abruf der eigenen Krankheitsgeschichte bei den zu behandelnden Ärzten, so dass effiziente Behandlungsmethoden erwogen werden können.

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