
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, ihr kann widersprochen werden.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig, ihr kann widersprochen werden.
Der öffentliche Gesundheitsdienst, die Selbstverwaltung, die öffentliche und kommerzielle Forschung erhalten so ein besseres Bild von der Gesundheit und Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Die elektronische Patientenakte (ePA) unterscheidet sich hierin nicht von einer analogen Patientenakte, wie sie bereits heute millionenfach in Krankenhäusern und Arztpraxen im Einklang mit der DSGVO zu Dokumentationszwecken geführt wird.
Die elektronische Patientenakte wird automatisch angelegt, bleibt aber freiwillig. Versicherte können Widerspruch einlegen und den Zugriff auf Daten verweigern.
Das Fehlen von gesundheitlichen Informationen kann darüber hinaus jedoch zu negativen Konsequenzen für weiterführende Behandlungen führen.
Ihre Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes kann ich grundsätzlich nachvollziehen und erachte diesen Aspekt im Hinblick auf die ePA auch als besonders wichtig. Nichtsdestotrotz sehe ich jedoch auch die weiteren Vorteile, wie zum Beispiel insbesondere ein schneller und transparenter Abruf der eigenen Krankheitsgeschichte bei den zu behandelnden Ärzten, so dass effiziente Behandlungsmethoden erwogen werden können.