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Im Jahr 2020 wurde eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und wertlosen Kapitalforderungen eingeführt. Bei Termingeschäften handelt es sich in der Regel um riskante Finanzwetten, hinter denen kein realwirtschaftlicher Absicherungszweck steht. Durch die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften soll die Allgemeinheit vor der Mitfinanzierung von Verlusten aus spekulativen Finanztransaktionen geschützt werden.

Grundsätzlich sollte diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor einer Änderung der Regelung zur Verlustverrechnung abgewartet werden.

Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir in der laufenden Wahlperiode, etwa in den Verhandlungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz, wiederholt auf den Sachverhalt hingewiesen. Im Zuge dessen wollten wir die Verlustverrechnungsbeschränkung bereits gänzlich abschaffen.


Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren weiterhin angebracht. Wir werden die bestehenden Möglichkeiten zur Reform dieser klagebehafteten Regelungen gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern zeitnah erörtern.