Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Aljon H. • 13.07.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 05.09.2024 Im Jahr 2020 wurde eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften und wertlosen Kapitalforderungen eingeführt. Bei Termingeschäften handelt es sich in der Regel um riskante Finanzwetten, hinter denen kein realwirtschaftlicher Absicherungszweck steht. Durch die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften soll die Allgemeinheit vor der Mitfinanzierung von Verlusten aus spekulativen Finanztransaktionen geschützt werden.
Frage von Aljon H. • 13.07.2024
Antwort von Marco Buschmann FDP • 28.10.2024 Als FDP-Bundestagsfraktion haben wir in der laufenden Wahlperiode, etwa in den Verhandlungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz, wiederholt auf den Sachverhalt hingewiesen. Im Zuge dessen wollten wir die Verlustverrechnungsbeschränkung bereits gänzlich abschaffen.
Frage von Daniel B. • 01.07.2024
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD Frage von Alessandro T. • 02.06.2024
Antwort von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 08.07.2024 Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren weiterhin angebracht. Wir werden die bestehenden Möglichkeiten zur Reform dieser klagebehafteten Regelungen gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern zeitnah erörtern.
Frage von Britta S. • 27.04.2024
Antwort von Thorsten Frei CDU • 29.04.2024 Uns sind inzwischen einige Fälle bekannt, in der die Verlustabzugsbeschränkung dazu geführt hat, dass empfindliche Steuernachzahlungen anfielen. Deshalb drängen wir als Fraktion darauf, die Verlustabzugsbeschränkung ersatzlos zu streichen. Eine Befassung durch den Bundesfinanzhof wäre angezeigt.
Frage von Daniel B. • 03.04.2024
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD