
In Bezug auf die 3-Jahres-Einbürgerung muss natürlich noch geklärt werden, wie mit laufenden Verfahren umgegangen wird.
In Bezug auf die 3-Jahres-Einbürgerung muss natürlich noch geklärt werden, wie mit laufenden Verfahren umgegangen wird.
Die genannten Sozialleistungen, die Sie möglicherweise nach der Geburt Ihres Kindes beziehen, stehen einer Einbürgerung nicht entgegen.
Die Linke bekennt sich zum Recht auf Asyl und macht konkrete Vorschläge, um die Integration von Geflüchteten und Migrant*innen zu fördern.
Jetzt sprechen Sie aber zu Recht die Themen Rechtssicherheit und Signalwirkung an. Ein besonderes Problem dabei ist, dass der bisherige Entwurf keine Übergangsregelung schafft.
Bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen gegenüber dem Landesamt für Einwanderung ist es natürlich immer Ihr Recht, sich im Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen.
Frühere Aufenthaltszeiten können auch nach der letztjährigen Reform weiterhin anerkannt werden. Das ist aus meiner Sicht auch richtig