Anträge müssen trotz Personalmangels und hoher Nachfrage gründlich und individuell geprüft werden. Wir haben den Einbürgerungsprozess 2024 bereits vereinfacht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Mein Hauptansatz für die Verbesserung des Justizwesens ist der sogenannte „Pakt für den Rechtsstaat“, der sowohl mehr finanzielles Engagement des Bundes als auch Gesetzesreformen und die Verbesserung von Verwaltungsansätzen, beispielsweise durch die verstärkte Digitalisierung der Justiz umfasst
Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung wird leider anders als von der SPD präferiert ohne Übergangsregelungen für laufende Fälle verabschiedet
Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.
Ich kann Sie nur ermutigen, sich an Ihre lokalen Politiker:innen zu wenden. An den / die Bürgermeister:in, die Stadtratsfraktionen, die Parteien vor Ort. Oder in Sachsen an die Stelle des Ausländerbeauftragten (https://sab.landtag.sachsen.de/de/einbuergerung-19092.cshtml). Denn die haben die Zuständigkeit über die Einbürgerungsbehörden.