
Auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) finden Sie ausführliche Informationen zu den Hilfen
Auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) finden Sie ausführliche Informationen zu den Hilfen
Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.
Lassen Sie mich zunächst betonen, wie froh ich bin, dass es mit Blick auf das Thema Heizöl/Pellets gelungen ist, dass im parlamentarischen Verfahren die Einrichtung eines Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Mrd. Euro für alle gelungen ist, die nicht mit Gas oder Fernwärme heizen.
für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben. Darunter fallen unter anderem Pellets, Öl oder Flüssiggas. Der Bund stellt dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und die Auszahlung sollen über die Bundesländer organisiert werden.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet.
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Nordrhein-Westfalen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht sagen