Frage von Artem N. • 30.11.2021

Antwort von Joachim Herrmann CSU • 13.12.2021
Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 WRV).
Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) am 14. August 1919 wurden alle Standesvorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109 Abs. 3 Satz 1 WRV).
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Als 1918 der Adel mehr oder weniger abgeschafft wurde in Deutschland, hat man sich keinen Gefallen getan
Die Rückkehr zum Adel halte ich für falsch, er kam aus einer anderen Zeit und hat in bürgerlicher Epoche seit 1918 als Namensbestandteil überdauert. ...
Bürgerinnen und Bürger wünschen sich klare Regeln und einfachere Möglichkeiten zur Namensänderung wie dies in vielen anderen Ländern in Europa bereits Gang und Gäbe ist.