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Ich halte es für richtig, dass man in dieser Situation zunächst einmal sorgsam in die laufenden Haushaltsverhandlungen geht und danach bewertet, ob eine Fortsetzung der Mehrwertsteuersenkung ökonomisch vertretbar ist.
mit Blick auf Ihren geschilderten Fall, empfehle ich Ihnen, sich in dieser Sache juristisch beraten zu lassen.
Der Grund liegt darin, dass die Besteuerung des selbst genutzten Stroms der Kompensation des vorangegangenen Vorsteuerabzugs dient und einen unversteuerten Letztverbrauch verhindern soll.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir umfangreiche Steuerbefreiungen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht beschlossen, um der Energiewende einen kräftigen Schub zu verleihen.