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Insofern wiederhole ich mich ungern – aber zu Recht - , wenn ich Ihnen erneut bestätige, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Rechtsaufsicht über die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) innehat, insofern eigenständig allen Verdachtsfällen nachgehen wird und eine ordnungsgemäße Mittelverwendung im Rahmen dieser Rechtsaufsicht prüfen wird, wie bereits in der Vergangenheit geschehen.
Wichtig ist, Transparenz zu schaffen, Kontrollen regelhaft durchzuführen und die Gremien der Selbstverwaltung und Rechnungshöfe ggf. zu sensibilisieren.
Wichtig ist, dass weiterhin alle Verdachtsfälle untersucht werden und rechtswidriges Verhalten geahndet wird. Ich erwarte vom BMWK als Rechtsaufsicht über die DIHK, dass allen bekannten Fällen nachgegangen wird und diese aufgeklärt werden!
Es handelt sich immer noch um Einzelfälle und man kann nicht von einem systemischen Versagen der Kontrollen der AHKs sprechen, zumal in dem Fall der AHK in Griechenland die durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen kein Fehlverhalten feststellen konnten.