Antwort 28.11.2023 von Henning Rehbaum CDU
Der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums entnehme ich, dass eine Beleuchtung Ihres Anhängers durch wiederaufladbare Batterien möglich wäre.
Der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums entnehme ich, dass eine Beleuchtung Ihres Anhängers durch wiederaufladbare Batterien möglich wäre.
Laut der Stuttgarter Verkehrsbehörde muss die Flüssigkeit des Autoverkehrs aufgrund der StVO gewährleistet sein.
Ich bitte um Verständnis, dass wir angesichts sehr umfangreicher Verhandlungen und hochkomplexen Fragestellungen nicht alle Vorhaben gleichzeitig anpacken können
Elektrische Kleinkrafträder sind bereits in der Anschaffung sowie im Betrieb sehr kostengünstig
Mit der SPD-Fraktion wird es keine Aushöhlung des Mobilitätsgesetzes geben!