
Nach Auskunft des Finanzministeriums soll dies im 2. Quartal 2024 erfolgen
Nach Auskunft des Finanzministeriums soll dies im 2. Quartal 2024 erfolgen
Eine Einschränkung des Streikrechts, wie sie jetzt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU/CSU fordert, kommt für uns Grüne nicht in Frage.
Ich verstehe Ihre Sorge, denke aber nicht, dass es durch das geltende Streikrecht in Deutschland zu einer Gefährdung des Gemeinwohls kommen kann. In kritischen Bereichen, besonders in der Daseinsvorsorge, ist es im Hinblick auf das Gemeinwohl notwendig, einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten.
Ob ein Streik nur Partikularinteressen dient, ist schwer zu sagen. Bzgl. Unternehmen der kritischen Infrastruktur sollte man spezielle Streikregeln diskutieren.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.