
Antwort ausstehend von Christian Schäfer AfD


Vielen Dank für die Frage, die ich sehr gut verstehe, weil es sich auf den ersten Blick nicht ableiten lässt, warum hier unterschiedliche Anpassungen erfolgen. Betrachtet man die beiden Leistungen genauer, fällt aber auf, dass sie sehr unterschiedliche Kosten abdecken sollen.
Richtig ist, dass ein ehemaliger Abgeordneter die Aktivrente unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann:
