
Abgeordnete im Landtag Schleswig-Holstein erhalten keinerlei Zuschüsse für Friseur, Kosmetik oder ähnliche Dienstleistungen – solche Kosten tragen wir privat.
Abgeordnete im Landtag Schleswig-Holstein erhalten keinerlei Zuschüsse für Friseur, Kosmetik oder ähnliche Dienstleistungen – solche Kosten tragen wir privat.
Es ist richtig und notwendig, solche Ausgaben kritisch zu hinterfragen. Sie werfen Fragen nach Angemessenheit und Sensibilität im Umgang mit Steuergeldern auf. Gleichzeitig muss man meiner Ansicht nach durchaus beachten, dass es zur Aufgabe von Bundesministerinnen und -ministern sowie Staatssekretärinnen und -sekretären gehört, die Bundesregierung und die Bundesrepublik würdig, auch im Ausland, zu repräsentieren.
Für uns im Landtag Schleswig-Holstein ist klar geregelt, dass Abgeordnete keine öffentlichen Gelder für solche persönlichen Dienstleistungen verwenden dürfen. Diese Kosten sind privat zu tragen.
Unzufriedenheit mit Fehlverhalten Einzelner sollte aber nicht dazu führen, die demokratischen Institutionen insgesamt infrage zu stellen und antidemokratischen Kräften Vorschub zu leisten.
Die Ausgaben betreffen Ministerien, nicht Abgeordnete. Repräsentation ist teils nötig, muss aber im Rahmen bleiben – Verschwendung lehne ich ab.