Sehr geehrter Frau Tschacher, Steuergeld für "körpernahe Dienstleistungen" für Abgeordnete. Was tun Sie dafür, so eine Steuerverschwendung zu unterbinden?
Einige Abgeordnete geben in 4 Monaten soviel Geld für "körpernahe Dienstleistungen" aus (Quelle: Die Welt Mi. 27.08.25) wie viele Menschen im Jahr verdinen! Das ist nicht zu verstehen, zumal die Diäten der Abgeordneten ja nicht gerade am Rande des Existenzminimums liegen. Wenn der Abstand von "Volkseinkommen" und "Volksvertretereinkommen" so eklatant groß ist, ist der Erfolg der (in meinen Augen faschistischen) AfD kein Wunder.

Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf die Berichterstattung. Die von Ihnen angesprochenen Ausgaben betreffen ausschließlich die Bundesregierung und Bundesministerien. Darauf habe ich als Abgeordnete im Landtag Schleswig-Holstein keinen Einfluss.
Gern möchte ich Ihnen jedoch versichern: Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages erhalten keinerlei Zuschüsse oder Erstattungen für sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“ wie Friseur- oder Kosmetikkosten. Solche Ausgaben werden selbstverständlich privat getragen.
Ich hoffe, diese Information trägt zu einer klareren Einordnung bei.
Mit freundlichen Grüßen und alles Gute
Andrea Tschacher, MdL