Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Thomas Korell AfD
Antwort ausstehend von Fritz Güntzler CDU
Antwort 17.07.2026 von Fritz Güntzler CDU
Zunächst eine wichtige Klarstellung zur heutigen Rechtslage: Mit 48 Versicherungsjahren zählen Sie zu den „besonders langjährig Versicherten". Nach geltendem Recht können Sie deshalb bereits mit 65 Jahren – also voraussichtlich 2031 – ohne Abschläge in Rente gehen. Eine Pflicht, bis 67 zu arbeiten, besteht für Sie heute nicht. Die von Ihnen befürchtete Aussicht, „die 50 Jahre vollzumachen", ergibt sich aus der aktuellen Regelung also nicht.
Antwort ausstehend von Christoph de Vries CDU
Antwort ausstehend von Juliane Nagel Die Linke