Wir lehnen die Ausweitung sozialversicherungsfreier Saisonarbeit auf 90 Tage ab.
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Eine Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung auf 90 Tage sehen wir kritisch, weil viele Saisonkräfte bereits heute hohe Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen müssen, was ihren tatsächlichen Lohn deutlich schmälert
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bei fundamentalen Rechtsverstößen bereits strenge strafrechtliche Regelungen. Für die Durchsetzung dieser Gesetze, die Kontrolle von Arbeitsbedingungen sowie die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen vor Ort sind jedoch die nationalen Behörden und die Justiz der jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig.
Um die Vermittlung von Menschen mit und ohne Behinderungen in Arbeit und Ausbildung kümmern sich vorrangig die örtlichen Agenturen für Arbeit und die Jobcentern, denen hierfür ein breites Spektrum an Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung steht.
Zu Ihrer Frage: Ich bin nicht der Meinung, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krank feiern und zu wenig leisten. Nach Einsatz der SPD hat der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 den von Ihnen angesprochenen Vorschlag aus den Reihen der Union zur Einführung eines Karenztages bei der Lohnfortzahlung nicht in die Vereinbarungen aufgenommen. Ebenso wurden keine Kürzungen des Krankengeldes und keine Einschränkungen der Teilzeit beschlossen.