Antwort 14.10.2024 von Katja Hessel FDP
Ein Verbotsverfahren gegen eine Partei muss - wie auch Sie in Ihrer Anfrage formuliert haben - sehr gut begründet und verfassungskonform geprüft werden.
Ein Verbotsverfahren gegen eine Partei muss - wie auch Sie in Ihrer Anfrage formuliert haben - sehr gut begründet und verfassungskonform geprüft werden.
Das Grundgesetz schützt unsere Demokratie und Menschenwürde. Die AfD gefährdet diese Werte, weshalb ein Verbotsantrag gestellt wurde.
Die Gefahr für unsere Demokratie durch die AfD beschäftigt mich ebenfalls sehr.
Grundsätzlich bin ich der festen Überzeugung, dass wir in der AfD eine extrem große Gefahr für unsere Demokratie haben. Demzufolge bin ich für eine intensive Prüfung eines Verbots dieser Partei. Allerdings muss ein Verbotsantrag auf sehr rechtssicherem Fundament stehen.