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bin ich deshalb der Meinung, dass wir momentan den Präsenzunterricht aufrecht erhalten können - selbstverständlich unter ständiger Beobachtung der Entwicklungen von Fallzahlen, Krankheitsbildern und Verläufen.
Für diese Legislaturperiode habe ich mich entschieden, dies nicht mehr fortzuführen.
Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können ab sofort gegenüber der Schule eine einfache Information über den ausbleibenden Schulbesuch zwischen dem 20. und 22. Dezember 2021 abgeben.
Danke für Ihre Frage. In der Tat ist eine allgemeine Impfpflicht unserer Ansicht nach verfassungswidrig.
Eine allgemeine Impfpflicht hingegen halte ich aus den oben genannten Gründen für sinnvoll und ich werde ihr im Deutschen Bundestag zustimmen.