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Sehr geehrter Herr Seiss,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
(...) Dabei gehört es auch zum Recht der Eltern, ihren Kindern eine religiöse Sozialisation zukommen zu lassen. Ihre Sorge, dass Kinder religiös „zwangsunterrichtet“ oder getauft werden, kann ich mit Hinweis auf das geltende Recht zerstreuen: Selbstverständlich umfasst die Religionsfreiheit auch das Recht des Kindes, dem es freisteht, sich später gegen die von seinen Eltern gewählte Religion zu entscheiden. Seine Möglichkeiten, sich trotz einer durch die Eltern vorgenommenen Taufe oder Beschneidung gegen die Religion der Eltern oder grundsätzlich gegen ein religiöses Leben zu entscheiden, sind dem Kind im weiteren Lebensverlauf unbenommen. (...)
(...) Zudem setzt man das Kind einer viel größeren gesundheitlichen Gefahr aus, wenn Eltern und Ärzte hier eine strafrechtliche Verfolgung befürchten. Denn dadurch wird die Beschneidung nicht unterlassen. Viele Eltern sähen sich gezwungen, ihre Kinder von nicht medizinisch ausgebildeten Personen im Ausland beschneiden zu lassen. (...)
(...) Zusammenfassend heißt das: Die SPD befürwortet einen säkularen Staat, der seiner Neutralität gerecht wird. Sie ist aber gegen einen laizistischen Staat, der konsequent zugunsten einer Nicht-Religiösität Partei ergreift. Wobei anzumerken ist, dass selbst im laizistischen Frankreich oder Portugal die von Ihnen abgelehnte Kindstaufe erlaubt ist. (...)